Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) befindet sich in der parlamentarischen Beratung. Die Regierung hat ihn aktuell dem Bundesrat zugeleitet (BR-Drs. 12/20). Der DStV begrüßt das klare Ziel des Gesetzgebers, sich auf eine Eins-zu-Eins-Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie zu beschränken. Quelle: Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie

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Besteuerungszeitpunkt der Erbschaftsteuer bei zeitlich erst späterer Annahmeerklärung der Erbschaft in Italien

Eine nach italienischem Recht notwendige Annahme einer Erbschaft stellt keine aufschiebende Bedingung für die nach deutschem Recht entstehende Steuer für auf den Erwerb von Todes wegen zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers dar. Dies entschied das FG Hessen (Az. 10 K 1539/17). Quelle: Besteuerungszeitpunkt der Erbschaftsteuer bei zeitlich erst späterer Annahmeerklärung der Erbschaft in Italien

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