Keine einkommensteuerbaren Einkünfte aus der Vermietung eines Blockheizkraftwerks bei fehlender Einkunftserzielungsabsicht

Das FG Düsseldorf muss im zweiten Rechtszug zur steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten aus der Vermietung eines Blockheizkraftwerks entscheiden (Az. 13 K 3082/17). Quelle: Keine einkommensteuerbaren Einkünfte aus der Vermietung eines Blockheizkraftwerks bei fehlender Einkunftserzielungsabsicht

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Fälligkeitszeitpunkt einer regelmäßig wiederkehrenden Ausgabe ist für deren zeitliche Zuordnung i. S. d. § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG unerheblich

Das FG Düsseldorf hat zur zeitlichen Zuordnung einer Umsatzsteuervorauszahlung Stellung genommen (Az. 3 K 2040/18). Quelle: Fälligkeitszeitpunkt einer regelmäßig wiederkehrenden Ausgabe ist für deren zeitliche Zuordnung i. S. d. § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG unerheblich

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