BFH: Keine Zusammenfassung von Feststellungen für doppelstöckige Personengesellschaft

Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob der Absender des Rückkaufsangebots einer GbR-Beteiligung, indem er dieses in der Feststellungserklärung der Gesellschaft unerwähnt ließ, eine Steuerhinterziehung zu Gunsten des Gesellschafters begangen hat, die die Feststellungsfrist gegenüber dem Gesellschafter auf zehn Jahre verlängert (Az. IV R 43/12). Quelle: BFH: Keine Zusammenfassung von Feststellungen für doppelstöckige Personengesellschaft

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BFH zur Abfärbung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

Die Einkünfte einer Ärzte-GbR sind insgesamt solche aus Gewerbebetrieb, wenn die GbR auch Vergütungen aus ärztlichen Leistungen erzielt, die in nicht unerheblichem Umfang ohne leitende und eigenverantwortliche Beteiligung der Mitunternehmer-Gesellschafter erbracht werden. So der BFH (Az. VIII R 62/13). Quelle: BFH zur Abfärbung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

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