Kein Abzug noch nicht verbrauchter größerer Erhaltungsaufwendungen durch den Einzelrechtsnachfolger

Hat der Nießbraucher größere Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilt und wird der Nießbrauch innerhalb des Verteilungszeitraums beendet, kann der Eigentümer den verbliebenen Teil der Aufwendungen nicht als Werbungskosten geltend machen. So entschied das FG Münster (Az. 4 K 422/15). Quelle: Kein Abzug noch nicht verbrauchter größerer Erhaltungsaufwendungen durch den Einzelrechtsnachfolger

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Von beiden Ehegatten genutztes Arbeitszimmer ist je nur Hälfte abzugsfähig

Nutzen Ehegatten gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer für ihre jeweilige betriebliche oder berufliche Tätigkeit, können sie die Aufwendungen und den Höchstbetrag von 1.250 EUR jeweils nur zur Hälfte geltend machen. So entschied das FG Münster (Az. 11 K 2425/13 E,G). Quelle: Von beiden Ehegatten genutztes Arbeitszimmer ist je nur Hälfte abzugsfähig

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FG Köln hält § 32a KStG für teilweise verfassungswidrig

Das FG Köln hat dem BVerfG die Frage zur Klärung vorgelegt, ob die Korrekturvorschrift des § 32a KStG verfassungswidrig ist, soweit sie auch auf Steuerbescheide des Anteilseigners anzuwenden ist, für die die Festsetzungsfrist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung bereits abgelaufen war (Az. 4 K 2717/09). Quelle: FG Köln hält § 32a KStG für teilweise […]

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