BFH: Kein Werbungskostenabzug bei eigener Bereicherung aufgrund strafbarer Handlung

Macht sich der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit strafbar, liegen keine Werbungskosten vor, wenn er durch die Tat seinen Arbeitgeber bewusst schädigen oder sich bereichern wollte. So entschied der BFH (Az. VI R 27/15). Quelle: BFH: Kein Werbungskostenabzug bei eigener Bereicherung aufgrund strafbarer Handlung

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BFH zur Rückwirkung der Rechnungsberichtigung

Berichtigt der Unternehmer eine Rechnung für eine von ihm erbrachte Leistung, wirkt dies auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurück. So entschied der BFH mit Grundsatzurteil entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis und unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (Az. V R 26/16). Quelle: BFH zur Rückwirkung der Rechnungsberichtigung

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