Verzichtet ein Gesellschafter unter der auflösenden Bedingung der Besserung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft auf sein Gesellschafterdarlehen, um deren Eigenkapitalbildung und Ertragskraft zu stärken, sind bei ihm lt. BFH weiterhin anfallende Refinanzierungszinsen nicht als Werbungskosten im Zusammenhang mit früheren Zinseinkünften abziehbar (Az. VIII R 19/16). Quelle: BFH: Abzug von Refinanzierungszinsen für notleidende Gesellschafterdarlehen
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Zum Entwurf der aktualisierten GoBD durch das BMF
Durch das BMF wurde der Entwurf einer aktualisierten Fassung der Grundsätze ordnungsmäßiger Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff vorgelegt (BMF, GoBD-E, IV A 4 – S-0316 / 14 / 10003-13). Der Entwurf wurde an diverse Berufsverbände und -kammern mit der Bitte zur Kommentierung bis zum 12.11.2018 versandt. […]
WeiterlesenVIII R 9/16, Urteil vom 03.07.2018
Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: VIII R 9/16, Urteil vom 03.07.2018
WeiterlesenVIII R 19/16, Urteil vom 24.10.2017
Abzug von Refinanzierungszinsen für Gesellschafterdarlehen nach einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: VIII R 19/16, Urteil vom 24.10.2017
WeiterlesenIX R 25/17, Urteil vom 20.07.2018
Entschädigung wegen Erwerbsunfähigkeit bei Arbeitslosigkeit, Erwerbsschaden, Verdienstausfall, Wegfall des Anspruchs auf steuerfreie Sozialleistungen Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: IX R 25/17, Urteil vom 20.07.2018
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