Keine Wiedereinsetzung bei vom Steuerberater vergessener Anfechtung sämtlicher Änderungsbescheide nach einer Betriebsprüfung

Legt ein Steuerberater für seinen Mandanten nur gegen einen Teil der aufgrund einer Betriebsprüfung ergangenen Bescheide Einspruch ein, kommt hinsichtlich der „übersehenen“ Bescheide keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 5 V 483/19). Quelle: Keine Wiedereinsetzung bei vom Steuerberater vergessener Anfechtung sämtlicher Änderungsbescheide nach einer Betriebsprüfung

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BFH: Keine Anfechtung der Kapitalertragsteuer-Anmeldung nach Einkommensteuerfestsetzung

Die Kapitalertragsteuer-Anmeldung durch ein Geldinstitut kann vom Gläubiger der Kapitalerträge nicht mehr im Wege einer Drittanfechtungsklage angefochten werden, wenn die Kapitalerträge aufgrund eines Antrags nach § 32d Abs. 4 EStG bereits in die Steuerfestsetzung mit einbezogen wurden und die abgeführte Kapitalertragsteuer auf die Steuerschuld angerechnet wurde. Dies entschied der BFH (Az. VIII R 45/15). Quelle: […]

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BFH: Grundbesitzwert für nach dem Erbanfall veräußerte, zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörende Grundstücke

Der BFH hatte die Frage zu klären, ob ein durch zeitnahe Veräußerung nachgewiesener niedrigerer gemeiner Wert bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs für Zwecke der Erbschaftsteuer statt des Liquidationswerts angesetzt werden kann (Az. II R 9/16). Quelle: BFH: Grundbesitzwert für nach dem Erbanfall veräußerte, zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörende […]

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Krankenhäuser müssen Zahlungen für Umsatzsteuer auf Arzneimittelzubereitungen an Krankenkassen erstatten

Das BSG entschied, dass Krankenhäuser zu Unrecht gezahlte Umsatzsteuer auf Arzneimittelzubereitungen an Krankenkassen erstatten müssen, wenn sie miteinander vereinbart haben, in Krankenhausapotheke abgegebene Arzneimittelzubereitungen mit Nettopreisen zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu vergüten, Seien die maßgeblichen Steueranmeldungen nicht mehr abänderbar, beruhe der Anspruch auf einem vertraglichen Schadensersatzanspruch (Az. B 1 KR 5/19 R). Quelle: Krankenhäuser […]

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