BFH: "Nummer der Rechnung" als formelle Voraussetzung eines Vorsteuervergütungsantrags

Der BFH hat Zweifel, welche Angaben des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen zur Bezeichnung der „Nummer der Rechnung“ in einem Vorsteuervergütungsantrag erforderlich sind. Er hat mit Beschluss vom 13. Februar 2019 den EuGH insoweit um Klärung gebeten (Az.XI R 13/17). Quelle: BFH: "Nummer der Rechnung" als formelle Voraussetzung eines Vorsteuervergütungsantrags

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BFH: Veräußerungskosten als dem Veräußerungsvorgang zuzuordnende Betriebsausgaben

Der BFH hatte zu klären, ob die im Rahmen des Verkaufs eines Mitunternehmeranteils nach § 18 Abs. 3 UmwStG entstandene und vom Veräußerer getragene Gewerbesteuer bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns nach § 16 Abs. 2 EStG ungeachtet des mit dem UntStRefG 2008 in § 4 Abs. 5b EStG normierten Abzugsverbots auch in nach dem 31. […]

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