Regierung sieht Einheitssteuersatz kritisch

Mit dem Übergang zu einem einheitlichen Umsatzsteuersatz würde es zwar zu einer erheblichen Vereinfachung des Umsatzsteuerrechts kommen. Allerdings wäre eine einheitliche Anwendung des Regelsatzes von 16 Prozent gegenüber dem Status quo mit kaum vertretbaren Umverteilungseffekten zu Lasten von Haushalten mit geringem Einkommen verbunden, erwartet die Bundesregierung. Quelle: Regierung sieht Einheitssteuersatz kritisch

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X R 29/16, Urteil vom 20.02.2019

Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 20. Februar 2019 X R 28/17 und X R 32/17 – Vom Mitteilungspflichtigen zu vertretende verspätete Übermittlung einer Rentenbezugsmitteilung als Voraussetzung für die Erhebung des Verspätungsgeldes Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: X R 29/16, Urteil vom 20.02.2019

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