BFH: Anrechnung der polnischen Familienleistung "500+" auf das deutsche Kindergeld

Familienleistungen nach dem polnischen Gesetz über staatliche Beihilfen zur Kindererziehung sind auf das in Deutschland gezahlte Kindergeld anzurechnen. So entschied der BFH eine für das Kindergeldrecht bedeutsame Grundsatzfrage zu Lasten polnischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Inland (Az. III R 34/18). Quelle: BFH: Anrechnung der polnischen Familienleistung "500+" auf das deutsche Kindergeld

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Kirchensteuerpflicht von im Kindesalter getauften und nicht aus der Kirche wieder ausgetretenen Erwachsenen bestätigt

Die Heranziehung der als Säugling getauften Klägerin zur Entrichtung der Kirchensteuer im Erwachsenenalter war mangels ausdrücklichen Kirchenaustritts rechtens. Die Klägerin hätte mit ihrer Kirchenmitgliedschaft rechnen müssen und daher austreten können, dies aber nicht getan. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. 27 K 292.15). Quelle: Kirchensteuerpflicht von im Kindesalter getauften und nicht aus der Kirche […]

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