Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt

Mit der Genehmigung durch die Europäische Kommmission vom 3. Mai 2016 ist das Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt in Kraft getreten.und kann ab dem Lohnzahlungszeitraum Juni 2016 angewendet werden. Quelle: Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt

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Ergebnisse der 148. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 2. bis 4. Mai 2016 in Essen

Die 148. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ fand vom 2. bis 4. Mai 2016 auf Einladung des Finanzministers des Landes Nordrhein‑Westfalen in Essen statt. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat seine letzte Prognose vom November 2015 insgesamt leicht nach oben korrigiert. Quelle: Ergebnisse der 148. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 2. bis 4. Mai 2016 in Essen

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