Umsatzsteuervoranmeldung (Monatszahler) für Januar 2025

Stichtag
10.01.2025
Ganztägig


Elektronisch Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung

Die Voranmeldungen für die Umsatzsteuer (USt) sind elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln, und zwar mit derElster-Software. „Elster“ steht für „ELektronische STeuerERklärung“. Die Software ist in jedem Finanzamt auf CD erhältlich oder im Internet als Download.

Mehr Zeit durch Dauerfristverlängerung.

Um zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung einen Monat mehr Zeit zu gewinnen, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Maßgebend sind dann immer die Termine des jeweiligen Folgemonats. Dies empfiehlt sich vor allem für Quartalszahler, weil sich für sie außer dem Aufschub nichts ändert. Monatszahler hingegen müssen eine Sondervorauszahlung leisten, wenn sie ihre Frist dauerhaft verlängern lassen. Infos und Beispiel unter obigem Link.

Schonfrist

Erklärung: An diesem Termin (Ende der Schonfrist) muss die fällige Steuer spätestens auf dem Konto des Finanzamts gutgeschrieben sein. Danach berechnet das Finanzamt Verspätungszuschlag.

Für die Zahlung per Überweisung oder Scheck rechnet gewährt das Finanzamt 3 Tage Schonfrist