Wann lohnt es sich als Student, eine Steuererklärung abzugeben?
Studenten die neben dem Studium oder in den Semesterferien jobben, zahlen oft auch Steuern, die sie sich zurückholen können. Als Studentische Hilfskraft oder als Mini-Jobber bis 450,-€ lohnt sich das nicht unbedingt, aber sobald auf Steuerkarte gearbeitet wird, führt der Arbeitgeber automatisch Lohnsteuer ab, die man sich als Student über eine freiwillige Steuererklärung zurückholen kann. Dies kann auch in höheren Semestern bei einem Fachpraktikum der Fall sein oder als Werkstudent in der freien Wirtschaft.
Müssen Studenten eine Steuererklärung abgeben?
Studenten sind nicht grundsätzlich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, es sei denn, sie arbeiten nebenbei selbstständig und haben im letzten Jahr Einnahmen von mehr als 8130 €. Hierzu können viele Sachen zählen, für die man Rechnungen schreibt oder Quittungen ausstellt: nebenbei als DJ auflegen, bezahlte Auftritte mit der Band, IT Tätigkeiten wie Webdesign und Programmieren, Jobs als Fotomodel o.Ä.
Was können Studenten von der Steuer absetzen?
Studenten zahlen i.d.R. Semesterbeiträge und ggf. bei privaten Einrichtungen hohe Studiengebühren. Diese Kosten – und auch alle anderen Ausgaben, die mit dem Studium zusammenhängen, wie etwa Computer (abzgl. anteiliger Privatnutzung), Software, Fachliteratur, usw. – kann man als Student in der Steuererklärung geltend machen. Weitere Ausgaben wie Studienreisen oder Exkursionen, Repetitorien oder Sprachkurse lassen sich (zumindest teilweise) geltend machen, wenn sie fürs Studium nötig waren, bzw. gar zum Pflichtprogramm gehören.
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, wie man evtl. Pendlerpauschale oder das Semesterticket geltend machen kann, oder berufsbedingte Werbungskosten als Student mit der ersten Steuererklärung als Berufstätiger nach dem Studium als Verlust verrechnen kann.
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