Eine professionelle Steuerberatung ist für Selbstständige essentiell wichtig. Selbstständige haben meist wenig Zeit. Kümmern Sie sich ums Geschäft, wir kümmern uns als Ihr Steuerberater für Selbstständige um Ihre Steuerangelegenheiten, erinnern Sie an Steuertermine, helfen bei Bankgesprächen, Betriebsprüfungen und Fristen beim Finanzamt Köln.
Steuerberatung für Selbstständige – jetzt Termin beim Steuerberater machen
Selbstständige Tätigkeit
Die Definition von Selbständigkeit leitet sich aus dem Sozialgesetzbuchs (SGB IV) her, durch Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit zur abhängigen Beschäftigung eines Angestellten.
Man versteht unter Selbständigkeit eine wirtschaftliche Tätigkeit eines Erwerbstätigen, welche allein auf eigene Rechnung und nicht auf Rechnung eines Arbeitgebers erfolgt.
Selbstständige Tätigkeit wird charakterisiert durch:
- Entscheidungsfreiheit über Investitionen und deren Finanzierung
- Entscheidungsfreiheit bzgl. Zahlweise eines Kunden (z. B. Bar, Bankeinzug, Lastschrift, Rechnung, Nachnahme, Stundungsmöglichkeiten, Ratenzahlungen etc.).
- Entscheidungsspielraum bezüglich Preiskalkulation.
- Freie Entscheidung über den Einsatz von Hilfskräften.
- Im Betrieb des Auftragnehmers können noch weitere Mitarbeiter beschäftigt sein.
- eigene Betriebsmittel (z. B. Fuhrpark) sind vorhanden.
- Es wird eigenes Betriebskapital eingesetzt.
- Eigene Kundenakquisition
- Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber bei Schäden an Produkten oder Produktionsgütern bzw. Produktionsmitteln, wenn Auftraggeber von einem Kunden in Anspruch genommen wird.
- Auftragnehmer hat eigene Werbungsmöglichkeiten.
- Eigene Geschäftsräume (auch ein Home Office).
- Führen eigener Geschäftsbücher.
- Selbstständiger haben deutlich mehr Büroarbeit zu erledigen wie Nichtselbstständige
- Selbstständige erhalten keine Unterstützung vom Staat
- Altersversorgung erfolgt selbständig (nicht durch den Staat)
Steuerberatung hilft Selbstständigen, basierend auf Zahlen & Fakten, richtige Entscheidungen zu treffen.
Weitere Merkmale einer Selbstständigkeit:
- Gewerbeanmeldung
- ggf. Eintragung ins Handelsregister
- Zahlung von Gewerbe-, Umsatz- und Einkommensteuer statt Lohnsteuer
- Keine Sozialversicherungsbeiträge (Ggf. freiwilliges Einzahlen in gesetzliche Rentenversicherung)
- das Führen einer entsprechenden Berufsbezeichnung
- Verwendung eines eigenen Briefkopfes
- Eintrag ins Fernsprechverzeichnis
Steuerberatung für Personengesellschaften
Zu den Personengesellschaften zählt man Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) sowie Partnerschaftsgesellschaften (Freie Berufe).
Für Selbstständige mit dieser Rechtsform sind die wichtigsten Steuern:
Einkommensteuer
Gesellschafter einer Personengesellschaft müssen ihren anteiligen Gewinn in einer persönlichen Einkommensteuererklärung angeben und versteuern.
Der Gewinn einer Personengesellschaft als solche unterliegt keiner direkten Besteuerung.
Der progressiv angelegte Steuersatz bedingt, dass anteilig eine höhere Einkommensteuer zu zahlen ist, je höher der Gewinn einer Personengesellschaft ist.
Als Steuerberater für Selbstständige erstellen wir Ihre Einkommensteuererklärung.
Gewerbesteuer
Wird eine Personengesellschaft als Gewerbe geführt, fällt zusätzlich Gewerbesteuer an, deren Höhe sich nach dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde richtet u. dem Gewerbeertrag.
Umsatzsteuer
Eine Personengesellschaft ist umsatzsteuerpflichtig. Die von Personengesellschaften gezahlte Vorsteuer ist auf die Umsatzsteuerschuld anrechenbar.
Unsere Steuerberater Kanzlei macht für Selbstständige die Umsatzsteuervoranmeldung.
Steuerberatung Kapitalgesellschaften
Zu den Kapitalgesellschaften zählen z.B. GmbH, Unternehmergesellschaft (UG) sowie Aktiengesellschaften (AG).
Kapitalgesellschaften sind in jedem Fall verpflichtet, zu bilanzieren.
Wichtig für Selbstständige mit Rechtsform einer Kapitalgesellschaft sind:
Körperschaftsteuer
Kapitalgesellschaften zahlen 15% Körperschaftsteuer zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag (bezogen auf 15% Körperschaftsteuer) auf den steuerlichen Gewinn.
Abgeltungsteuer / Kapitalertragsteuer
Bei einer Gewinnausschüttung an alle Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft entsteht eine Kapitalertragsteuer / Abgeltungsteuer in Höhe v. 25%, zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag (auf Kapitalertragsteuer / Abgeltungsteuer).
Sie wird fällig am 10. des auf den Zeitpunkt der Auszahlung folgenden Monats.
Umsatzsteuer
Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Soweit steuerpflichtige Umsätze vorliegen, ist die von Kapitalgesellschaften gezahlte Vorsteuer auf die Umsatzsteuer anrechenbar. Ausnahmen gelten bei steuerfreien Umsätzen.
Gewerbesteuer
Bei Kapitalgesellschaften fällt zusätzlich die Gewerbesteuer an, deren Höhe sich nach dem steuerpflichtigen Gewerbeertrag richtet. Der Gewerbeertrag kann durch eventuelle Zu- / Abrechnungen vom körperschaftsteuerlichen Gewinn abweichen.
Die Gewerbesteuer errechnet sich wie folgt:
Hebesatz = 3,5% vom steuerlichen Gewerbeertrag x Hebesatz der jeweiligen Stadt (bzw. Gemeinde). In Köln beträgt der Hebesatz z.Zt. 475%.
Beispiel (Hebesatz Köln) bei einem Gewerbeertrag v. 100.000,- €:
100.000,-€ x 3,5% = 3.500,- € x 475% = 16.625,- €
Achtung: Die Gewerbesteuer ist eine steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgabe, d.h. zur Ermittlung des steuerlichen Gewinns wird diese dem handelsrechtlichen Gewinn wieder hinzugerechnet.
Als Steuerberater regeln wir das alles für Unternehmer und Selbstständige.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit Ihrem Steuerberater
Steuerberatung Freiberufler
Als Freiberufler sind hauptsächlich folgende Steuern relevant:
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer richtet sich nach dem Gewinn.
Der Gewinn kann bei Freiberuflern in einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt werden, welche Ihnen unsere Steuerberater Kanzlei erstellt. Von den erzielten Einnahmen werden hier alle Betriebsausgaben abgezogen.
Wichtig: Bei Einnahme-Überschuss-Rechnungen ist das Ist-Prinzip maßgebend, d.h alle Einnahmen & Ausgaben werden bei Zahlung berücksichtigt im Gegensatz zum Bilanzierer, wo das Entstehungsprinzip maßgebend ist (bis auf gewisse Ausnahmen, z.B. Anschaffung von Anlagevermögen, regelmäßig wiederkehrende Zahlungen innerhalb 10 Tagen vor oder nach dem 01.01. eines Jahres) .
Umsatzsteuer
Freiberufler sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, soweit keine Steuerbefreiung eintritt. Die Vorsteuer kann je nach Zuordnung (zu steuerpflichtigen Umsätzen ) voll abzugsfähig geltend gemacht werden.
Was Sie in jedem Fall tun können
Belege sammeln
Sammeln Sie in jedem Fall alle Belege zu getätigten Ausgaben, wie:
- Lieferscheine,
- Rechnungen,
- Verträge (z.B. Miete, Internet & Mobilfunk, Leasing)
- Quittungen bei Barzahlungen,
- Kassenbons,
- Überweisungsbelege,
- Tankbelege (Firmenwagen)
- Bankauszüge vom Geschäftskonto / Jahresbescheinigungen der Bank etc.
Diese können Sie dann vor den Steuerterminen zu uns in unsere Steuerberater Kanzlei bringen oder schicken.
Wichtig:
Geschäftsunterlagen müssen i.d. Regel 10 Jahre aufbewahrt werden. Da Kassenbons innerhalb 1 bis 2 Jahren verblassen, sollten Sie diese kopieren oder einscannen sowie Original + Kopie zusammenheften.
Rechtzeitige Abgabe von Einkommensteuererklärung und Fristverlängerung
Unser Steuerberater Büro gibt Ihre Einkommensteuererklärung immer rechtzeitig ab. Hierfür benötigen wir pünktlich alle Ihre relevanten Unterlagen und Belege. Sollte Ihnen dies aus Gründen wie Umzug, Krankheit, oder auch Arbeitsüberlastung nicht möglich sein, stellen wir Fristverlängerung beim Finanzamt.