Wann müssen Rentner eine Steuererklärung machen? – Wir beraten Sie gerne
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2005 müssen auch viele Rentner eine Steuerklärung abgeben, wenn die gesamten Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen.
Haben Sie neben der Rente bzw. Pension noch weitere Einkünfte (z.B. Miet- oder Zinseinkünfte), sollten Sie unbedingt einen Termin mit uns vereinbaren.
Steuerberatung für Rentner – Absetzbare Kosten
Nicht die volle Rente ist steuerpflichtig. Es hängt vom Jahr des Renteneintritts ab, wie viel zu versteuern ist.
Allerdings sind Versorgungsbezüge aus öffentlichen Kassen (etwa für Beamte, Richter oder Pfarrer) voll steuerpflichtig.
Von dem steuerpflichtige Teil der Rente, bzw. der Pension können einige Kosten abgezogen werden:
- Werbungskosten
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als Sonderausgaben
- Krankheits- oder Kurkosten
- Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
- Dienst- und Handwerkerleistungen
Steuererklärung für Rentner – Wir helfen Ihnen gerne!
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei uns für Ihre Steuererklärung, damit Ihnen auch im wohlverdienten Ruhestand genug Geld für ein würdevolles Leben bleibt.
Abholservice Unterlagen
Gerne kommen wir bei Ihnen vorbei, um Unterlagen ab- oder nötige Unterschriften einzuholen.