Gewerbesteuer

Hier stehen fachliche Informationen zur Gewerbesteuer zur Verfügung. Dabei handelt es sich vor allem um Verwaltungsanweisungen wie Erlasse, Anordnungen und insbesondere BMF-Schreiben, die zwar nur an die Finanzbehörden gerichtet, aber auch für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft von Interesse sind. BMF-Schreiben werden für eine Übergangszeit, nämlich bis zu ihrer Veröffentlichung im Bundessteuerblatt bzw. im Regelfall längstens bis zu drei Monaten auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen eingestellt. Ausgewählte BMF-Schreiben sind auch länger hier verfügbar. Die Löschung von BMF-Schreiben im Internetangebot bedeutet nicht, dass diese damit aufgehoben wären. Ein Anspruch auf die Veröffentlichung, Herausgabe oder Zusendung von etwaigen vorhandenen, aber hier nicht oder nicht mehr eingestellten BMF-Schreiben besteht nicht. Das Gewerbesteuergesetz und die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung stehen im Internetportal Gesetze im Internet bereit.

Deutscher Bundestag und Bundesrat bieten auf ihren Internetseiten Parlamentsmaterialien an, die mittels des „Dokumentations- und Informationssystems für Parlamentarische Vorgänge (DIP)“ recherchiert werden können. Zudem bietet der Bundesrat eine Suche nach Beratungsvorgängen und Drucksachen des Bundesrats an. Dort kann die Bundesratsdrucksache 52/10 „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Gewerbesteuerrechts (Gewerbesteuer-Richtlinien 2009 – GewStR 2009)“ heruntergeladen werden. Die GewStR 2009 sind im Bundessteuerblatt Teil I Sondernummer 1/2010 veröffentlicht worden.

Die Abwicklung des allgemeinen Besteuerungsverfahrens im Bereich der Gewerbesteuer obliegt den jeweils zuständigen Gemeinden und den Landesfinanzbehörden. Das Bundesministerium der Finanzen darf keine Auskünfte zu Rechtsfragen oder steuerlichen Einzelfällen erteilen. Bei Fragen zu Formularen und Vordrucken beachten Sie bitte die Hinweise in der Servicerubrik Formulare / Vordrucke.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen