Hier stehen fachliche Informationen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer und zum zugehörigen Bewertungsrecht zur Verfügung. Dabei handelt es sich vor allem um Verwaltungsanweisungen wie Erlasse, Anordnungen und insbesondere BMF-Schreiben, die zwar nur an die Finanzbehörden gerichtet, aber auch für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft von Interesse sind. BMF-Schreiben werden für eine Übergangszeit, nämlich bis zu ihrer Veröffentlichung im Bundessteuerblatt bzw. im Regelfall längstens bis zu drei Monaten auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen eingestellt. Ausgewählte BMF-Schreiben sind auch länger hier verfügbar. Die Löschung von BMF-Schreiben im Internetangebot bedeutet nicht, dass diese damit aufgehoben wären. Ein Anspruch auf die Veröffentlichung, Herausgabe oder Zusendung von etwaigen vorhandenen, aber hier nicht oder nicht mehr eingestellten BMF-Schreiben besteht nicht. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, die Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung und weitere relevante Gesetze dazu stehen im Internetportal Gesetze im Internet im Internet bereit.
Deutscher Bundestag und Bundesrat bieten auf ihren Internetseiten Parlamentsmaterialien an, die mittels des „Dokumentations- und Informationssystems für Parlamentarische Vorgänge (DIP)“ recherchiert werden können. Zudem bietet der Bundesrat eine Suche nach Beratungsvorgängen und Drucksachen des Bundesrats an. Dort kann die Bundesratsdrucksache 704/11 „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts – Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 – ErbStR 2011)“ heruntergeladen werden. Die ErbStR 2011 sind im Bundessteuerblatt Teil I Sondernummer 1/2011 Seite 2 veröffentlicht worden.
Die Abwicklung des allgemeinen Besteuerungsverfahrens im Bereich des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts obliegt den jeweils zuständigen Landesfinanzbehörden. Das Bundesministerium der Finanzen darf keine Auskünfte zu Rechtsfragen oder steuerlichen Einzelfällen erteilen. Bei Fragen zu Formularen und Vordrucken beachten Sie bitte die Hinweise in der Servicerubrik Formulare / Vordrucke.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen