Definition Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung für Freiberufler und kleine gewerbliche Betriebe, sowie Vereine. Um den Gewinn nach der Methode der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln, sind folgende Gewinn-, bzw. Umsatzgrenzen festgelegt:
Gewinngrenze / Umsatzgrenze
Unternehmer | max. Gewinn | max. Umsatz | ||
Freiberufler | – | – | ||
Gewerbliche Unternehmen, Ich-AGs, Vereine |
50.000 € / Jahr | 500.000 € / Jahr |
Zufluss- und Abflussprinzip
Für die Einnahme-Überschuss-Rechnung gilt das Zufluss- und Abflussprinzip. Nur die Einnahmen und Ausgaben sind zu erfassen, die tatsächlich eingenommen bzw. gezahlt wurden, also der Zugang bzw. Abgang vom Bankkonto (oder Kasse). Damit unterscheidet sich diese Art der Gewinnermittlung wesentlich von der periodengerechten Bilanzierung.
Ausnahmen
Ausnahmen vom Zufluss- und Abflussprinzip gibt es z.B. bei folgenden Punkten:
- Anschaffung von Anlagevermögen
- ständig wiederkehrende Zahlungen innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem 01.01. eines Jahres.
Die Umsatzsteuer wird bei ausgehenden Rechnungen als gesonderter Posten gebucht, ebenso die Vorsteuer bei eingehenden Rechnungen. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung kann man nun wählen, ob die Vorsteuer bei Rechnungseingang oder erst bei tatsächlicher Zahlung angesetzt wird.
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