Das BMF hat zur Umsatzsteuerermäßigung bei steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen im Kalenderjahr 2017 Stellung genommen und hat die Gold- und Silberpreise für das Kalenderjahr 2017 bekanntgemacht (Az. III C 2 – S-7246 / 14 / 10002). Quelle: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen
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Tätigkeit eines Sport-Dachverbandes
Das BMF hat die Grundsätze des BFH-Urteils I R 13/13 vom 24.06.2015 in den USt-Anwendungserlass integriert. Danach fehlt es an der Voraussetzung zur Annahme eines Zweckbetriebs nach § 65 AO, soweit der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines gemeinnützigen Sportvereins oder -verbands der Förderung des bezahlten Sports dient (Az. III C 2 – S-7242-a / 16 / 10002). […]
WeiterlesenSonderausgabenabzug für Beiträge zur Basiskrankenversicherung im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a EStG; Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 65a SGB V) – Anwendung des BFH-Urteils X R 17/15 vom 1. Juni 2016 (BStBl 2016 II Seite …)
Hierzu: BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2016 Quelle: Sonderausgabenabzug für Beiträge zur Basiskrankenversicherung im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a EStG; Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 65a SGB V) – Anwendung des BFH-Urteils X R 17/15 vom 1. Juni 2016 (BStBl 2016 II Seite …)
WeiterlesenErmäßigter Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen; Bekanntmachung des Gold- und Silberpreises für das Kalenderjahr 2017
Quelle: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen; Bekanntmachung des Gold- und Silberpreises für das Kalenderjahr 2017
WeiterlesenUmsatzsteuer; Tätigkeit eines Sport-Dachverbandes – Konsequenzen des BFH-Urteils vom 24. Juni 2015, I R 13/13
Mit Urteil vom 24. Juni 2015, I R 13/13, hat der Bundesfinanzhof u. a. entschieden, dass es an der Voraussetzung zur Annahme eines Zweckbetriebs nach § 65 Abgabenordnung fehlt, soweit der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines gemeinnützigen Sportvereins oder -verbands der Förderung des bezahlten Sports dient. Das ergibt sich daraus, dass der bezahlte Sport nicht unter den […]
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