Kein Arbeitslohn des Paketzustellers bei Zahlung von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch den Arbeitgeber

Laut FG Düsseldorf führt die Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch einen Paketzustelldienst nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Fahrern und unterliegt daher nicht der Lohnsteuer (Az. 1 K 2470/14 L). Quelle: Kein Arbeitslohn des Paketzustellers bei Zahlung von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch den Arbeitgeber

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Schul-Arbeitsblatt Januar 2017: FinTech – Die Digitalisierung des Finanzmarktes

Das neue Arbeitsblatt im Medienpaket Finanzen & Steuern zeigt wie junge FinTech-Unternehmen mit neuen Technologien und innovativen Dienstleistungen den klassischen Finanzmarkt verändern. Was bedeutet „FinTech“ eigentlich? Was geht uns das an? Und welche Ziele verfolgt das Bundesministerium der Finanzen? Antworten hierauf finden sich in unserem Schul-Arbeitsblatt FinTech.“  Quelle: Schul-Arbeitsblatt Januar 2017: FinTech – Die Digitalisierung […]

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