Parlament lehnt schwarze Liste der EU-Kommission von Geldwäscherisiko-Ländern ab

Die Abgeordneten des EU-Parlaments fordern, dass die EU-Kommission ihre „schwarze Liste“ von Ländern, die ein Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsrisiko darstellen, überarbeitet. In einer entsprechenden Entschließung fordern sie, dass die Liste erweitert werden sollte, um z. B. auch Staaten, die Steuerdelikte ermöglichen, einzuschließen. Quelle: Parlament lehnt schwarze Liste der EU-Kommission von Geldwäscherisiko-Ländern ab

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Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG bei stundenweiser Überlassung von Hotelzimmern

Laut BMF sieht der BFH die halbstündige oder stundenweise Überlassung von Zimmern in einem „Stundenhotel“ mit nur geringfügigen begleitenden Leistungen als umsatzsteuerfreie Vermietungsleistung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG an, weil keine Beherbergung vorliege. Unabhängig davon sei nach der Rechtsprechung des BFH die Vermietung von Zimmern an Prostituierte umsatzsteuerpflichtig. Auch sei in einem […]

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