Fehlgeschlagene Vereinbarungen geschiedener Eheleute rechtfertigen keinen Erlass von Steuern

Vereinbaren geschiedene Eheleute, dass der Unterhaltleistende seine Zahlungen als Sonderausgaben abziehen kann, die Empfängerin diese versteuert und ihr die hierauf entfallende Steuer vom Leistenden erstattet wird, ist die Steuer lt. FG Baden-Württemberg nicht zu erlassen, wenn der Unterhaltleistende Steuern nicht erstattet (Az. 4 K 202/16). Quelle: Fehlgeschlagene Vereinbarungen geschiedener Eheleute rechtfertigen keinen Erlass von Steuern

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Er­mitt­lung der zu­mut­ba­ren Be­las­tung nach § 33 Ab­s. 3 EStG

Das BMF weist darauf hin, dass der BFH – abweichend von der bisherigen, durch die Rechtsprechung gebilligten Verwaltungsauffassung – entschieden hat, die Regelung des § 33 Abs. 3 Satz 1 EStG sei so zu verstehen, dass die bei den außergewöhnlichen Belastungen zu berücksichtigende zumutbare Belastung stufenweise zu berechnen ist (Az. VI R 75/14). Quelle: Er­mitt­lung […]

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Verbindliche Anwendung eines einheitlichen Standarddatensatzes als Schnittstelle zum elektronischen Lohnkonto

Das BMF teilt mit, dass der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016 die Einführung eines einheitlichen Standarddatensatzes als Schnittstelle zum elektronischen Lohnkonto (Digitale LohnSchnittstelle -DLS-) verbindlich festgeschrieben hat und dass damit die bisher ausgesprochene bloße Empfehlung zur Anwendung der DLS überholt ist (Az. IV C 5 – S-2386 / […]

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Steuerabkommen mit Armenien gebilligt

Der Finanzausschuss des Bundestags hat dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/11867) zugestimmt. Quelle: Steuerabkommen mit Armenien gebilligt

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Umsatzsteuerrechtliche Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG); Vorsteuerabzug beim Erwerb und im Zusammenhang mit dem Halten und Verwalten von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen; Konsequenzen der Rechtsprechung des EuGH und des BFH

Hierzu: BMF-Schreiben vom 26. Mai 2017 Quelle: Umsatzsteuerrechtliche Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG); Vorsteuerabzug beim Erwerb und im Zusammenhang mit dem Halten und Verwalten von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen; Konsequenzen der Rechtsprechung des EuGH und des BFH

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