Laut BFH ist eine Personengesellschaft, die ihren Kunden im Rahmen einheitlicher Aufträge regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Übersetzungen auch in Sprachen liefert, die ihre Gesellschafter nicht selbst beherrschen, gewerblich tätig (Az. VIII R 45/13). Quelle: BFH: Zukauf von Fremdübersetzungen führt zur Gewerblichkeit der Übersetzungstätigkeit
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BFH zum Verhältnis einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen zur Feststellung von dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften sowie zum Merkmal der Tatsache i. S. von § 173 AO
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die konkrete Höhe der in einer ausländischen Betriebsstätte erzielten Gewinne auch dann eine neue Tatsache i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO darstellt, wenn dem FA die Existenz der ausländischen Betriebsstätte und der ausländischen Gewinne dem Grunde nach bekannt war (Az. VIII […]
WeiterlesenDeutschland unterzeichnet Mehrseitiges Übereinkommen gegen aggressive Steuergestaltungen
Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble unterzeichnet am 7. Juni 2017 in Paris gemeinsam mit Vertretern von über 60 Staaten einen völkerrechtlichen Vertrag, mit dem zentrale Empfehlungen des G20/OECD-Projekts gegen „Base Erosion and Profit Shifting (BEPS-Projekt)“ in bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen umgesetzt werden. Das Übereinkommen erfasst nach seiner Erstunterzeichnung etwa 1.100 Abkommen, durch weitere Unterzeichner kann die Zahl auf […]
WeiterlesenKernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig
Außerhalb der durch das Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung haben Bund und Länder kein Steuererfindungsrecht. Da sich die Kernbrennstoffsteuer nicht dem Typus der Verbrauchsteuer im Sinne des Art. 106 GG zuordnen lässt, fehlte dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes. So entschied das BVerfG (Az. 2 BvL 6/13). Quelle: Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und […]
WeiterlesenV R 39/16, Urteil vom 09.03.2017
Umsatzsteuerfreiheit von Eingliederungsleistungen Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: V R 39/16, Urteil vom 09.03.2017
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