Die EU-Kommission hat am 21.06.2017 neue strenge Transparenzvorschriften für Intermediäre wie Steuerberater, Buchhalter, Banken und Anwälte vorgeschlagen, die Steuerplanungsstrategien für Kunden ausarbeiten und empfehlen. Quelle: Kampf gegen aggressive Steuerplanung: Kommission schlägt neue Transparenzvorschriften für Intermediäre vor
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BFH zur Frage der Gewerblichkeit der Einkünfte einer im Bereich der Durchführung klinischer Studien tätigen Fachkrankenschwester
Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine examinierte Krankenschwester mit der zusätzlichen Qualifikation „Fachkrankenschwester für Anästhesie und Intensivmedizin“ und abgeschlossenem Masterstudiengang „Clinical Research“, deren Tätigkeit sich im Wesentlichen auf die Planung, Durchführung und Evaluation von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie die Schulung, Überwachung und klinische Unterstützung der Anwender beim Einsatz dieser Produkte erstreckt, […]
WeiterlesenBFH zur Steuerschuld aufgrund Rechnungserteilung
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein unberechtigter Steuerausweis i. S. des § 14 Abs. 3 UStG (i. d. F. bis 31.12.2003) bzw. des § 14c UStG (ab 01.01.2004) auch vorliegt, wenn der Gutschriftenempfänger weder Unternehmer ist noch eine Leistung an den Aussteller der Gutschrift erbracht hat (Az. V R 27/16). Quelle: BFH […]
WeiterlesenBFH: Keine Rückstellung für künftige Zusatzbeiträge zur Handelskammer
Der Inhaber eines Handwerksbetriebs kann keine Rückstellung für seine künftig zu erwartenden Zusatzbeiträge zur Handwerkskammer bilden. Dies gilt lt. BFH auch dann, wenn diese in der Vergangenheit jeweils nach dem Gewerbeertrag bereits abgelaufener Wirtschaftsjahre berechnet worden sind und eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Zusatzbeiträge auch künftig in der geltend gemachten Höhe entstehen und […]
WeiterlesenBFH: Keine Zusammenveranlagung für die Partner einer nichtehelichen verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaft
Laut BFH gilt der Splittingtarif nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften, nicht aber für nichteheliche Lebensgemeinschaften (Az. III B 100/16). Quelle: BFH: Keine Zusammenveranlagung für die Partner einer nichtehelichen verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaft
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