Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein unberechtigter Steuerausweis i. S. des § 14 Abs. 3 UStG (i. d. F. bis 31.12.2003) bzw. des § 14c UStG (ab 01.01.2004) auch vorliegt, wenn der Gutschriftenempfänger weder Unternehmer ist noch eine Leistung an den Aussteller der Gutschrift erbracht hat (Az. V R 27/16). Quelle: BFH […]
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BFH: Keine Rückstellung für künftige Zusatzbeiträge zur Handelskammer
Der Inhaber eines Handwerksbetriebs kann keine Rückstellung für seine künftig zu erwartenden Zusatzbeiträge zur Handwerkskammer bilden. Dies gilt lt. BFH auch dann, wenn diese in der Vergangenheit jeweils nach dem Gewerbeertrag bereits abgelaufener Wirtschaftsjahre berechnet worden sind und eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Zusatzbeiträge auch künftig in der geltend gemachten Höhe entstehen und […]
WeiterlesenBFH: Keine Zusammenveranlagung für die Partner einer nichtehelichen verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaft
Laut BFH gilt der Splittingtarif nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften, nicht aber für nichteheliche Lebensgemeinschaften (Az. III B 100/16). Quelle: BFH: Keine Zusammenveranlagung für die Partner einer nichtehelichen verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaft
WeiterlesenBFH zur Buchwertfortführung bei Ausscheiden aus Personengesellschaft gegen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern
Laut BFH können Gesellschafter künftig weitergehend als bisher aus ihren Personengesellschaften gewinnneutral und damit ohne Aufdeckung stiller Reserven ausscheiden. Es liege eine sog. gewinnneutrale Realteilung in allen Fällen der Sachwertabfindung eines ausscheidenden Gesellschafters vor, wenn er die erhaltenen Wirtschaftsgüter weiter als Betriebsvermögen verwende (Az. IV R 11/15, IV R 31/14). Quelle: BFH zur Buchwertfortführung bei […]
WeiterlesenIV R 14/14, Urteil vom 13.04.2017
Gewinnermittlung nach der Tonnage, Zinseinnahmen in der Investitionsphase Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: IV R 14/14, Urteil vom 13.04.2017
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