Anforderungen an den länderbezogenen Bericht multinationaler Unternehmensgruppen (Country-by-Country Report)

Das BMF-Schreiben regelt, was für die Erstellung und Abgabe von länderbezogenen Berichten im Sinne des § 138a der Abgabenordnung gilt (Az. IV B 5 – S-1300 / 16 / 10010 :002). Quelle: Anforderungen an den länderbezogenen Bericht multinationaler Unternehmensgruppen (Country-by-Country Report)

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