Der BFH hatte zu entscheiden, ob es mit den unionsrechtlichen Vorschriften über die Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist, dass einem Erwerber, der der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegt, ein geringerer persönlicher Freibetrag gewährt wird, als einem unbeschränkt steuerpflichtigen Erwerber (Az. II R 53/14). Quelle: BFH zum Ehegattenfreibetrag für beschränkt Steuerpflichtige
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BFH: Abweichende Steuerfestsetzung bei außergewöhnlichen Belastungen
Eine abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO kommt nicht bereits dann in Betracht, wenn sich außergewöhnliche Belastungen im Veranlagungszeitraum der Verausgabung nicht in vollem Umfang steuermindernd ausgewirkt haben. Das entschied der BFH (Az. VI R 36/15). Quelle: BFH: Abweichende Steuerfestsetzung bei außergewöhnlichen Belastungen
WeiterlesenBFH zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Wärmeabgabe aus einer sog. KWK-Anlage
Der BFH hatte zu entscheiden, ob es sich um eine unentgeltliche Wertabgabe handelt, wenn der Betreiber einer Biogasanlage die im Blockheizkraftwerk neben Strom ebenfalls erzeugte Wärme unentgeltlich an andere Unternehmer abgibt oder ob eine Lieferung vorliegt, für die ein Dritter (Stromabnehmer) das Entgelt (KWK-Bonus) entrichtet hat (Az. XI R 2/14). Quelle: BFH zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung […]
WeiterlesenBFH: Unzulässigkeit der "Ruhendstellung" einer Kontenpfändung gegen den Willen des Drittschuldners
Laut BFH darf das Hauptzollamt, nachdem es eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung erlassen hat, nicht gegenüber dem Drittschuldner anordnen, dass die ursprüngliche Verfügung zwar dem Grunde nach weiter gelten, insbesondere den Rang an der gepfändeten Forderung wahren, das Zahlungsverbot (Arrestatorium) jedoch vorübergehend suspendiert sein soll (Az. VII R 5/16). Quelle: BFH: Unzulässigkeit der "Ruhendstellung" einer Kontenpfändung […]
WeiterlesenBFH: Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Der BFH entschied, dass die Kosten eines Scheidungsverfahrens unter das neu eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten fallen (Az. VI R 9/16). Quelle: BFH: Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar
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