Niedersachsen unterstützt durch das Hochwasser Geschädigte durch steuerliche Maßnahmen

Das FinMin Niedersachsen hat in Abstimmung mit dem BMF steuerliche Verfahrensvereinfachungen geregelt, um den durch die Überschwemmungen in der letzten Zeit Geschädigten entgegenzukommen. Dabei werden unmittelbar erheblich betroffenen Bürgern die gleichen Möglichkeiten für Steuererleichterungen wie nach der Hochwasserkatastrophe 2013 eingeräumt. Quelle: Niedersachsen unterstützt durch das Hochwasser Geschädigte durch steuerliche Maßnahmen

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BFH zu Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse

Eine Aufbewahrung von Tagessummen-Belegen mit Einzelaufzeichnung der Erlöse und Summenbildung kann, sofern im Betrieb keine weiteren Ursprungsaufzeichnungen angefallen sind, in Fällen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse bei Anlegung des im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfungsmaßstabs den formellen Anforderungen an die Aufzeichnungen genügen. So entschied der BFH (Az. X B 16/17). Quelle: BFH zu Anforderungen […]

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BFH: Erbschaftsteuer als Masseverbindlichkeit

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob es sich bei der nach Insolvenzverfahrenseröffnung entstandenen Erbschaftsteuer um eine Masseverbindlichkeit i. S. des § 55 Abs. 1 InsO oder um eine Insolvenzforderung i. S. des § 38 InsO handelt und ob ein gegenüber dem Insolvenzverwalter erlassener Erbschaftsteuerbescheid wirksam ist (Az. II R 30/15). Quelle: […]

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BFH zu Rückstellungen für ein Aktienoptionsprogramm

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitarbeiter einer AG im Rahmen eines Aktienoptionsplans im Zeitpunkt der Einräumung der unentgeltlich (oder teilentgeltlich) gewährten Bezugsrechte zu einem gewinnwirksamen Personalaufwand führt und ob dies die gewinnmindernde Bildung einer Rückstellung rechtfertigt (Az. I R 11/15). Quelle: BFH zu Rückstellungen für […]

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BFH zu Aufwendungen für ein im Rahmen mehrerer Einkunftsarten genutztes häusliches Arbeitszimmer

Der Höchstbetrag abziehbarer Aufwendungen in Höhe von 1.250 Euro ist bei der Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers im Rahmen mehrerer Einkunftsarten nicht nach den zeitlichen Nutzungsanteilen in Teilhöchstbeträge aufzuteilen. Der Betrag kann durch die dem Grunde nach abzugsfähigen Aufwendungen in voller Höhe ausgeschöpft werden. So entschied der BFH (Az. VIII R 52/13). Quelle: BFH zu Aufwendungen […]

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