Laut BFH sind Preisgelder oder Spielgewinne, die ein Berufspokerspieler bei erfolgreicher Teilnahme an Spielen fremder Veranstalter erhält, keine Entgelte für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung des Pokerspielers an den Veranstalter oder die Mitspieler. Der Pokerspieler müsse deshalb von seinen Spielgewinnen keine Umsatzsteuer abführen (Az. XI R 37/14). Quelle: BFH: Keine Umsatzsteuer auf Pokergewinne
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BFH: Kein Kindergeldanspruch bei Bezug von Arbeitslosengeld II und Erwerbstätigkeit des anderen Elternteils im EU-Ausland
Bezieht der im Inland wohnende Elternteil nur Arbeitslosengeld II, nicht aber Arbeitslosengeld I, besteht im Inland kein Kindergeldanspruch, wenn der andere Elternteil im EU-Ausland erwerbstätig ist und dort Kindergeld erhält. Bei der Prüfung, ob für das Kind eine dem Kindergeld vergleichbare ausländische Leistung gewährt wird, kommt den Entscheidungen ausländischer Behörden Bindungswirkung für die Familienkassen und […]
WeiterlesenKindergeld kann ausnahmsweise vorrangig den Großeltern und nicht den Eltern zustehen
Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass Großeltern für ihr Enkelkind auch dann Kindergeld erhalten können, wenn Mutter und Kind zwar aus dem gemeinsamen Haushalt mit den Großeltern ausziehen, das Kind aber tatsächlich überwiegend nach wie vor im Haushalt der Großeltern betreut und versorgt wird (Az. 4 K 2296/15). Quelle: Kindergeld kann ausnahmsweise vorrangig den Großeltern und […]
WeiterlesenBFH: Sog. Sanierungserlass ist nicht auf Altfälle anwendbar
Der BFH entschied, dass der sog. Sanierungserlass des BMF, durch den Sanierungsgewinne steuerlich begünstigt werden sollten, für die Vergangenheit nicht angewendet werden darf (Az. I R 52/14 und X R 38/15). Quelle: BFH: Sog. Sanierungserlass ist nicht auf Altfälle anwendbar
WeiterlesenI R 37/15, Urteil vom 31.05.2017
Steuerfreiheit des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften – keine Betriebsausgabenfiktion gemäß § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG ohne inländische Betriebsstätte Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: I R 37/15, Urteil vom 31.05.2017
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