Der BFH hatte zu entscheiden, ob für die Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an andere Einrichtungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 3 EStG (hier: Institut für Unterricht zur Vorbereitung auf die externe staatliche Mittlere-Reife-Prüfung sowie anschließender Vorbereitung auf die externe staatliche Abiturprüfung) ein Anerkennungsbescheid der zuständigen Kultusbehörde notwendig ist (Az. X R […]
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BFH zum Zuflusszeitpunkt bei Arbeitslohn in Form von sonstigen Bezügen – Lohnsteuerhaftung
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG unter Berücksichtigung des systematischen Zusammenhangs der §§ 38 ff. und des § 11 EStG auf regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die kein laufender Arbeitslohn sind (sonstige Bezüge i. S. des § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG), anzuwenden ist (Az. VI R […]
WeiterlesenBFH zur nachträglichen Herabsetzung eines zivilrechtlich wirksam vereinbarten Ruhegehalts
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Teilverzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers gegenüber der Kapitalgesellschaft auf bereits erdiente Versorgungsansprüche als Folge einer Gehaltsanpassung aufgrund einer Verlustsituation eine verdeckte Einlage und damit korrespondierend Arbeitslohn ist (Az. VI R 4/16). Quelle: BFH zur nachträglichen Herabsetzung eines zivilrechtlich wirksam vereinbarten Ruhegehalts
WeiterlesenBFH: Spielerüberlassung als freigebige Zuwendung an Fußballverein
Überlässt ein Dritter seine Arbeitnehmer einem Fußballverein zum Einsatz als Fußballspieler, Trainer oder Betreuer, ohne dafür eine übliche Vergütung zu erhalten, liegt im Vergütungsverzicht eine freigebige Zuwendung des Dritten an den Verein. Dies hat der BFH für den Verzicht eines Sponsors zugunsten eines Fußballvereins entschieden und den Verein als schenkungsteuerpflichtig angesehen (Az. II R 46/15). […]
WeiterlesenXI R 9/16, Urteil vom 27.09.2017
Haftungsbescheid; Einwendungsausschluss des Geschäftsführers einer GmbH bei unterlassenem Widerspruch gegen die Forderungsanmeldung des FA Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: XI R 9/16, Urteil vom 27.09.2017
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