Das BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2017 regelt die spendenrechtliche Beurteilung der unterschiedlichen Erscheinungsformen des Crowdfunding, einer verbreiteten Möglichkeit der Mittelakquise unter Nutzung internetbasierter Strukturen, die die Beteiligung einer Vielzahl von Personen zur Finanzierung einzelner Projekte vorsieht (Az. IV C 4 – S-2223 / 17 / 10001). Quelle: Spendenrechtliche Beurteilung von "Crowdfunding" (§ 10b EStG)
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Der Sonderausgabenabzug für dauernde Lasten aufgrund einer Vermögensübertragung von Todes wegen richtet sich nach dem zum Todeszeitpunkt geltenden Recht
Laut FG Münster sind dauernde Lasten im Zusammenhang mit der Übertragung vermieteter Grundstücke, die aufgrund einer vor dem 01.01.2008 errichteten Verfügung von Todes wegen geleistet werden, nicht als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn der Erbfall erst nach diesem Stichtag eingetreten ist (Az. 7 K 572/16 F). Quelle: Der Sonderausgabenabzug für dauernde Lasten aufgrund einer Vermögensübertragung von Todes […]
WeiterlesenAufwendungen für ein Jubiläums-Wochenende können abzugsfähige Betriebsausgaben sein
Laut FG Münster sind Aufwendungen für eine ein Wochenende andauernde gemeinsame Jubiläumsveranstaltung eines Vereins und einer GmbH größtenteils als abzugsfähige Betriebsausgaben anzuerkennen (Az. 13 K 3518/15 K). Quelle: Aufwendungen für ein Jubiläums-Wochenende können abzugsfähige Betriebsausgaben sein
WeiterlesenBestandskräftige Prüfungsentscheidung ist trotz Verfahrensfehlers grundsätzlich nicht änderbar
Laut FG Münster stellt es zwar einen Verfahrensfehler dar, wenn die mündlichen Vorträge in der Steuerberaterprüfung unter gleichzeitiger Anwesenheit aller Prüflinge abgehalten werden. Eine Aufhebung des Bescheids über das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung komme aber dennoch nicht mehr in Betracht, wenn dieser bestandskräftig sei (Az. 7 K 2451/16 StB). Quelle: Bestandskräftige Prüfungsentscheidung ist trotz Verfahrensfehlers grundsätzlich […]
WeiterlesenDatenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25. Mai 2018
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF im Rahmen der Anwendung der DSGVO und der AO ab dem 25. Mai 2018 in allen offenen Fällen einzuhaltende Regelungen getroffen (Az. IV A 3 – S-0030 / 16 / 10004-07). Quelle: Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25. Mai 2018
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