BFH zur Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für Zwecke der Erbschaftsteuer

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die zukünftige ertragsteuerrechtliche Belastung aufgrund einer im Bewertungszeitpunkt lediglich beabsichtigten, aber noch nicht beschlossenen Liquidation der Kapitalgesellschaft bei der Ermittlung des Substanzwerts als Mindestwert wertmindernd zu berücksichtigen ist (Az. II R 15/15). Quelle: BFH zur Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für Zwecke der Erbschaftsteuer

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BFH: Zinsberechnung bei nicht fristgerecht entrichteter Milchabgabe

Der BFH hatte die Frage zu entscheiden, ob der für nicht entrichtete Milchabgaben zu erhebende Zins bei mehrere Jahre umfassenden Zinszeiträumen nach dem am 1. Oktober eines jeden Jahres gültigen Bezugssatz EURIBOR zu bemessen und entsprechend jeweils festzusetzen ist (Az. VII R 10/17). Quelle: BFH: Zinsberechnung bei nicht fristgerecht entrichteter Milchabgabe

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Sanierungserlass: Handlungsbedarf für Altfälle!

Sowohl für Unternehmen, die sich sanieren wollen und müssen, als auch für deren Berater und für die Finanzverwaltung besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit bezüglich der Behandlung von Sanierungsgewinnen in Altfällen. Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt wies in einem Schreiben an das FinMin Niedersachsen darauf hin, dass diese Situation dringend geklärt werden muss. Quelle: Sanierungserlass: Handlungsbedarf für Altfälle!

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