Verordnung nach Artikel 2 des Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zur Inkraftsetzung der Mehrseitigen Vereinbarung mit bestimmten Staaten und Hoheitsgebieten

Bis zur Inkraftsetzung des Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten vom 21. Dezember 2015 (BGBl. 2015 II S. 1630) am 30. Dezember 2015 haben 76 Staaten und Hoheitsgebiete die Mehrseitige Vereinbarung gezeichnet. Am 30. September 2018 wird der nächste automatische […]

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