Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 Bewertungsgesetz (BewG); Verbraucherpeisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025

Das BMF-Schreiben gibt gemäß § 187 Absatz 3 Satz 4 Bewertungsgesetz (BewG) die maßgebenden Verbraucherpeisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025 anzuwenden sind. Quelle: Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 Bewertungsgesetz (BewG); Verbraucherpeisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und […]

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Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen

Mit dem BMF-Schreiben wird die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1. Januar 2025 bekannt gegeben. Quelle: Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen

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Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts;

Verlängerung der Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 2021 (BStBl I S. 2483) zur Anwendung des § 4 Absatz 1 in Fällen von Verpachtungs-BgA durch die öffentliche Hand (Entgeltlichkeit einer Verpachtung, Verlusttragung). Quelle: Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts;

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Erprobungsprojekte zu Datenaustauschverfahren der Finanzverwaltung

Wie können Behörden Daten effizienter austauschen? In mehreren Erprobungsprojekten testet die Finanzverwaltung digitale Datenaustauschverfahren, um Bürokratie abzubauen und Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, ganz nach dem Once-Only-Prinzip und dem Motto: „Einmal Daten angeben, doppelt oder mehrfach profitieren – Verwaltung neu gedacht.“ Quelle: Erprobungsprojekte zu Datenaustauschverfahren der Finanzverwaltung

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