Der BFH entschied, dass eine bei einer Bußgeldfestsetzung gewinnmindernd zu berücksichtigende „Abschöpfung“ der aus der Tat erlangten Vorteile nicht bereits dann vorliegt, wenn die Geldbuße lediglich unter Heranziehung des tatbezogenen Umsatzes ermittelt wird und sich nicht auf einen konkreten Mehrerlös bezieht (Az. XI R 40/17). Quelle: BFH konkretisiert das steuerliche Abzugsverbot für (Kartell-)Geldbußen
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BFH: Keine Beschränkung der Erbenhaftung nach § 2059 Abs. 1 BGB für Erbschaftsteuerschulden
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Finanzbehörde bei der Beitreibung der Erbschaftsteuer im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensausübung berücksichtigen, dass das sonstige Vermögen eines Miterben einer Erbengemeinschaft weit unter der Höhe der Erbschaftsteuer liegt und deshalb von der Vollstreckung der Steuerschuld bei diesem Miterben absehen und die Beitreibung im Rahmen der Haftung des […]
WeiterlesenVII R 16/18, Urteil vom 04.06.2019
Keine Beschränkung der Erbenhaftung nach § 2059 Abs. 1 BGB für Erbschaftsteuerschulden Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: VII R 16/18, Urteil vom 04.06.2019
WeiterlesenXI R 40/17, Urteil vom 22.05.2019
Zum Abzugsverbot für Geldbußen bei Kartellgeldbuße Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: XI R 40/17, Urteil vom 22.05.2019
WeiterlesenVorgehen gegen aggressive Steuerplanung bekräftigt
Nach den EuG-Urteilen über Steuervergünstigungen in Luxemburg und den Niederlanden bekräftigte EU-Wettbewerbskommissarin Vestager ihre Bemühungen für eine faire Unternehmensbesteuerung in der EU. Die Kommission werde weiterhin aggressive Steuerplanungsmaßnahmen nach den EU-Beihilfevorschriften prüfen, um festzustellen, ob sie zu illegalen staatlichen Beihilfen führen. Quelle: Vorgehen gegen aggressive Steuerplanung bekräftigt
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