Seit 1. Januar 2024 gilt der zweite Schritt beim Inflationsausgleichsgesetz: Die Bürgerinnen und Bürger werden – nach dem bereits erfolgten ersten Schritt 2023 – bei der Lohn- und Einkommensteuer um weitere 14 Milliarden Euro entlastet. Quelle: Höherer Freubetrag. Weniger Steuern.
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Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Am 1. Januar 2024 treten das Personengesellschaftsrechtsreformgesetz (MoPeG) und die damit zusammenhängenden Änderungen der AO durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz in Kraft. Mit dem BMF-Schreiben wird der Anwendungserlass zur AO an diese Rechtsänderungen zeitgleich angepasst. Quelle: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
WeiterlesenErmittlung der steuerlichen Identifikationsnummer für die elektronische Übermittlung von Daten über Lohnersatzleistungen
Quelle: Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer für die elektronische Übermittlung von Daten über Lohnersatzleistungen
WeiterlesenDas ändert sich 2024
Was gilt ab dem Jahreswechsel? Wovon profitieren Bürgerinnen und Bürger? Für wen lohnt sich das und wie genau? Quelle: Das ändert sich 2024
WeiterlesenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MinBestRL-UmsG)
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung zentraler Elemente der internationalen Vereinbarungen zur Säule 2 der sogenannten Zwei-Säulen-Lösung und die Umsetzung weiterer Begleitmaßnahmen. Die in der internationalen Vereinbarung enthaltenen Nachversteuerungsregelungen sollen eine globale effektive Mindestbesteuerung sicherstellen, schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegenwirken und damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit beitragen. Quelle: Gesetz zur Umsetzung der […]
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