Semantische Interoperabilität

Einen weiteren Baustein im Kontext von Once-Only stellt die semantische Interoperabilität dar: Semantische Interoperabilität bedeutet: „Was gesendet wird, wird verstanden“. Diese Interoperabilität liegt aber häufig (noch) nicht vor. Sie kann durch Standardisierung, Modularisierung, Harmonisierung oder Vereinheitlichung von Rechtsbegriffen und zugehörigen Daten(-strukturen) erfolgen und unterstützt den reibungslosen Datenaustausch zwischen den Behörden. Quelle: Semantische Interoperabilität

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Konsultationsvereinbarung vom 11. Januar 2024 zur Anwendung des Abkommens vom 23. April 2012 in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 6. Juli 2023 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Vereinbarung zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA-Luxemburgehmen tätig sind Quelle: Konsultationsvereinbarung vom 11. Januar 2024 zur Anwendung des Abkommens vom 23. April 2012 in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 6. Juli 2023 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern […]

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Neuregelung zur verfahrensrechtlichen Behandlung von Körperschaften mit Sitz im Ausland und Ort der Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes (§ 14b Abgabenordnung (AO)) ab 1. Januar 2024

Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.2023, BGBl. I 2023 Nr. 411, wurde in § 14b Abgabenordnung (AO) eine Neuregelung zur verfahrensrechtlichen Behandlung von Körperschaften mit Sitz im Ausland und Ort der Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes (insbesondere für britische Limiteds) eingeführt. Deshalb wurde das BMF-Schreiben vom 30. Dezember 2020 – IV A 3 – S 0284/20/10006 […]

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Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung der aktuellen Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K);

Die DSFinV-K ist die Beschreibung einer Schnittstelle für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenträgerüberlassung („Z3-Zugriff“) im Rahmen von Außenprüfungen sowie Kassen-Nachschauen. Sie soll eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder unabhängig von dem beim Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystem sicherstellen. Quelle: Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung der aktuellen Version […]

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Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 Investmentsteuergesetz (InvStG); Basiszins zum 2. Januar 2024

Das BMF-Schreiben gibt den Basiszins zum 2. Januar 2024 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2024 gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes erforderlich ist. Quelle: Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 Investmentsteuergesetz (InvStG); Basiszins zum 2. Januar 2024

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