Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkünfteerzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (§§ 7h, 7i, 10f, 10g, 11a, 11b EStG)

Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien – Stand Januar 2020 – Quelle: Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkünfteerzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (§§ 7h, 7i, 10f, 10g, 11a, 11b EStG)

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Konsultationsvereinbarung zwischen den zuständigen Behörden Deutschlands und der Niederlande nach Artikel 25 Absatz 3 Satz 2 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom 12. April 2012 in der durch das Protokoll vom 11. Januar 2016 geänderten Fassung

Positiver Qualifikationskonflikt bei einer Beteiligung an einer deutschen Kommanditgesellschaft Quelle: Konsultationsvereinbarung zwischen den zuständigen Behörden Deutschlands und der Niederlande nach Artikel 25 Absatz 3 Satz 2 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom 12. April 2012 in der durch das Protokoll vom 11. Januar 2016 geänderten […]

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Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) befindet sich in der parlamentarischen Beratung. Die Regierung hat ihn aktuell dem Bundesrat zugeleitet (BR-Drs. 12/20). Der DStV begrüßt das klare Ziel des Gesetzgebers, sich auf eine Eins-zu-Eins-Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie zu beschränken. Quelle: Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie

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Besteuerungszeitpunkt der Erbschaftsteuer bei zeitlich erst späterer Annahmeerklärung der Erbschaft in Italien

Eine nach italienischem Recht notwendige Annahme einer Erbschaft stellt keine aufschiebende Bedingung für die nach deutschem Recht entstehende Steuer für auf den Erwerb von Todes wegen zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers dar. Dies entschied das FG Hessen (Az. 10 K 1539/17). Quelle: Besteuerungszeitpunkt der Erbschaftsteuer bei zeitlich erst späterer Annahmeerklärung der Erbschaft in Italien

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Der Entwurf des BMF-Schreibens zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen erblickt endlich das Licht der Welt

Bereits seit 01.01.2019 gelten geänderte Vorschriften für die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen. Viele Praxisfragen sind seither offen. Nun will die Verwaltung in einem BMF-Schreiben Antworten geben. Der DStV freut sich, dass einige seiner vorgetragenen Forderungen aufgegriffen wurden. Er regt in einer Stellungnahme darüber hinaus noch weitere Anpassungen an. Quelle: Der Entwurf des BMF-Schreibens zur umsatzsteuerlichen […]

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