Wöchentliche Zimmervermietung zum Zweck der Prostitution grundsätzlich steuerfrei

Das FG Hamburg hat entschieden, dass die wochenweise Vermietung von möblierten Zimmern an Prostituierte kein Fall einer kurzfristigen Beherbergung ist, die aus der Umsatzsteuerbefreiung für Grundstücksvermietungen ausgenommen ist (Az. 2 K 253/14). Quelle: Wöchentliche Zimmervermietung zum Zweck der Prostitution grundsätzlich steuerfrei

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BFH: Verfall von Knock-out-Produkten – Erwerbsaufwendungen für verfallene Termingeschäfte

Verfällt eine Option automatisch mit dem Überschreiten einer bestimmten Kursschwelle durch den zugrunde liegenden Basiswert, ist der Tatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG nicht erfüllt. So der BFH (Az. IX R 20/14). Quelle: BFH: Verfall von Knock-out-Produkten – Erwerbsaufwendungen für verfallene Termingeschäfte

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