Übergangsregelung in § 27 Abs. 19 UStG zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen verfassungsgemäß

Das FG Niedersachsen entschied, dass § 27 Abs. 19 UStG als verfahrensrechtliche Sondervorschrift zu § 174 Abs. 3 AO (widerstreitende Steuerfestsetzung) zu verstehen sei und nicht gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Rückwirkungsverbot verstoße (Az. 5 K 80/15). Quelle: Übergangsregelung in § 27 Abs. 19 UStG zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen verfassungsgemäß

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BFH zum Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine nachträglich eingetretene Kurswertänderung eine Auswirkung auf die Ermittlung des Veräußerungserlöses bei § 17 EStG hat, wenn die empfangene Gegenleistung „Bezugsrechte für junge Aktien“ erheblich vom Wert der durch die spätere Kapitalerhöhung dafür erhaltenen jungen Aktien abweicht (Az. IX R 43/14). Quelle: BFH zum Gewinn aus der […]

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