BFH: Risikolebensversicherungsbeiträge keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Der BFH entschied zur Abziehbarkeit der Beitragszahlungen für klassische Risikolebensversicherungen als Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung, wenn die Versicherungen der Absicherung von Darlehen dienten, die zur Finanzierung bzw. Refinanzierung des Mietobjekts aufgenommen wurden (Az. IX R 35/14). Quelle: BFH: Risikolebensversicherungsbeiträge keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

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BFH schafft Klarheit zur steuerlichen Absetzbarkeit von teilweise beruflich genutzten Räumen

In seiner Entscheidung (Az. GrS 1/14) vom 27.07.2015 hat der Große Senat des BFH die steuerliche Absetzbarkeit von teilweise beruflich genutzten Räumen nicht erleichtert. Dazu hat die BStBK Stellung genommen. Quelle: BFH schafft Klarheit zur steuerlichen Absetzbarkeit von teilweise beruflich genutzten Räumen

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