Mehrwertsteuer-Erstattung: Keine Rückerstattung für Kleinstbeträge

Baden-Württemberg setzt sich im Bundesrat für eine Begrenzung der Mehrwertsteuer-Erstattung für Kunden aus Nicht-EU-Ländern ein. Künftig soll eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer nur bei Überschreitung einer sog. Bagatellgrenze von mindestens 50 Euro möglich sein. Quelle: Mehrwertsteuer-Erstattung: Keine Rückerstattung für Kleinstbeträge

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Sachbezugswert für arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten

Das BMF geht auf die Frage ein, ob die Regelungen von R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 2015 zu Kantinenmahlzeiten und Essensmarken entsprechend anzuwenden sind, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich oder aufgrund einer anderen arbeitsrechtlichen Rechtsgrundlage einen Anspruch auf arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten einräumt, auch ohne sich Papier-Essensmarken zu bedienen, die […]

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