Laut OVG Rheinland-Pfalz verstößt die Kirchensteuerpflicht nicht gegen die Glaubensfreiheit und das Grundrecht der ungestörten Religionsausübung, weil sie durch Beendigung der Kirchenmitgliedschaft abgewendet werden kann. Die Austrittserklärung könne dabei nicht auf die Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Verbleib in der Religionsgemeinschaft als Glaubensgemeinschaft beschränkt werden (Az. 6 A 10941/15.OVG). Quelle: Kirchensteuerpflicht verfassungsrechtlich unbedenklich
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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Reiseunternehmen
Das FG Münster hat durch Zwischenurteil dem Grunde nach entschieden, in welchem Umfang Aufwendungen von Reiseveranstaltern für die Anmietung von Hotelzimmern und Hotelzimmerkontingenten zu einer gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG 2002 führen (Az. 9 K 1472/13 G). Quelle: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Reiseunternehmen
WeiterlesenFlüchtlingshilfe
Die aktuelle Flüchtlingssituation stellt Deutschland vor die größte Herausforderung seit langer Zeit. Das Bundesfinanzministerium und sein nachgeordneter Bereich unterstützen bei der Bewältigung dieser Frage. Auf dieser Seite finden Sie zusammengefasst die wichtigsten Informationen hierzu. Quelle: Flüchtlingshilfe
WeiterlesenBFH zur Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb von Miteigentumsanteilen von Geschwistern aufgrund interpolierender Betrachtung von § 3 Nr. 6 und § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG
Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Erwerb des Miteigentumsanteils an einem Grundstück von Geschwistern von der Grunderwerbsteuer befreit ist, weil die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 6 GrEStG durch interpolierende Betrachtungsweise für Verwandte in Seitenlinie anwendbar ist (Az. II R 49/14). Quelle: BFH zur Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb von Miteigentumsanteilen von Geschwistern aufgrund interpolierender Betrachtung […]
WeiterlesenBFH zur Überlassung von Inventar eines Pflegeheims als Nebenleistung
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Verpachtung beweglichen Inventars eine umsatzsteuerfreie Nebenleistung zur Verpachtung eines Seniorenwohnparks darstellt (Az. V R 37/14). Quelle: BFH zur Überlassung von Inventar eines Pflegeheims als Nebenleistung
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