Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob für den Abzug der Vorsteuer aus der Insolvenzverwaltervergütung die Umsätze maßgeblich sind, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens erbracht werden oder die bis zur Insolvenzeröffnung insgesamt getätigten Ausgangsumsätze (Az. V R 15/15). Quelle: BFH: Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters
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BFH zur Feststellung der Bebauungs- und Vermietungsabsicht bei unbebautem Grundstück
Auf die Bebauungs- und Vermietungsabsicht kann bei einem unbebauten Grundstück nur anhand von äußeren Umständen geschlossen werden. Erforderlich ist eine Gesamtwürdigung der objektiven Umstände des Einzelfalls. Ein vorsichtiges, auf das Ansparen von Eigenkapital gerichtetes Finanzierungsverhalten spricht dabei grundsätzlich nicht gegen die behauptete Bebauungsabsicht. So entschied der BFH (Az. IX R 9/15). Quelle: BFH zur Feststellung […]
WeiterlesenBFH: Verhältnis der verdeckten Einlage eines Gesellschaftsanteils zur Schenkungsteuer
Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Annahme eines schenkungsteuerlichen Tatbestands erfüllt sind, wenn eine Kapitalgesellschaft eigene Geschäftsanteile erwirbt und der für den Erwerb gezahlte Kaufpreis unter dem gemeinen Wert der Anteile liegt. Quelle: BFH: Verhältnis der verdeckten Einlage eines Gesellschaftsanteils zur Schenkungsteuer
WeiterlesenBFH zum Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Nachlassinsolvenzverwalters
Der BFH hatte zu entscheiden, ob im Fall einer Aufteilung der Vorsteuerbeträge aus der Vergütungsrechnung des das gesamte private und betriebliche Vermögen des Insolvenzschuldners veräußernden Insolvenzverwalters die Aufteilung nach dem Verhältnis der Vermögensanteile vorzunehmen ist oder nach dem Verhältnis der unternehmerischen Verbindlichkeiten zu den Gesamtverbindlichkeiten (Az. XI R 28/14). Quelle: BFH zum Vorsteuerabzug aus der […]
WeiterlesenNebeneinkünfte in der Finanzverwaltung
Mitarbeiter des BMF und nachgeordneter Finanzbehörden haben zahlreiche Nebentätigkeiten ausgeübt. Die Bundesregierung hat diese Nebentätigkeiten auf eine Anfrage hin aufgelistet. Quelle: Nebeneinkünfte in der Finanzverwaltung
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