BFH: Keine Zusammenfassung von Feststellungen für doppelstöckige Personengesellschaft

Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob der Absender des Rückkaufsangebots einer GbR-Beteiligung, indem er dieses in der Feststellungserklärung der Gesellschaft unerwähnt ließ, eine Steuerhinterziehung zu Gunsten des Gesellschafters begangen hat, die die Feststellungsfrist gegenüber dem Gesellschafter auf zehn Jahre verlängert (Az. IV R 43/12). Quelle: BFH: Keine Zusammenfassung von Feststellungen für doppelstöckige Personengesellschaft

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BFH zur Verrechnung von Altverlusten aus Termingeschäften mit Neuerträgen gemäß § 3 Abs. 4 InvStG

Der BFH hatte zu prüfen, ob (Alt-)Verluste aus Termingeschäften, die im zeitlichen Anwendungsbereich des KAGG entstanden sind, mit den unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des nunmehr gültigen InvStG erzielten Zinsen, inländischen Mieterträgen und sonstigen Erträgen verrechnet werden können, weil es sich insoweit um Beträge „gleicher Art“ i. S. d. § 3 Abs. 4 Satz 1 InvStG […]

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BFH zur Abfärbung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

Die Einkünfte einer Ärzte-GbR sind insgesamt solche aus Gewerbebetrieb, wenn die GbR auch Vergütungen aus ärztlichen Leistungen erzielt, die in nicht unerheblichem Umfang ohne leitende und eigenverantwortliche Beteiligung der Mitunternehmer-Gesellschafter erbracht werden. So der BFH (Az. VIII R 62/13). Quelle: BFH zur Abfärbung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

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