Laut VG Neustadt war die Kreisverwaltung Südwestpfalz berechtigt, gegenüber den Ortsgemeinden Eppenbrunn und Kröppen per kommunalaufsichtlicher Verfügung den Hebesatz für die Grundsteuer B im Wege der Ersatzvornahme durch Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 von bisher 365 v. H. auf 385 v. H. festzusetzen (Az. 3 L 476/16.NW, 3 L 477/16.NW, 3 […]
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Bilanzierung eines langfristigen Fremdwährungsdarlehens grundsätzlich mit den Anschaffungskosten und nicht mit dem höheren Teilwert
Ein langfristiges Fremdwährungsdarlehen ist laut FG Schleswig-Holstein grundsätzlich mit den Anschaffungskosten und nicht mit dem höheren Teilwert zu bilanzieren (Az. 2 K 84/15). Quelle: Bilanzierung eines langfristigen Fremdwährungsdarlehens grundsätzlich mit den Anschaffungskosten und nicht mit dem höheren Teilwert
WeiterlesenEinkünfte aus der Tätigkeit als ehrenamtlicher Bürgermeister einer amtsangehörigen Gemeinde fallen nicht unter § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG
Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass die an einen ehrenamtlichen Bürgermeister einer amtsangehörigen Gemeinde in Schleswig-Holstein gezahlten Aufwandsentschädigungen keine „Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit“ gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind (Az. 5 K 127/13). Quelle: Einkünfte aus der Tätigkeit als ehrenamtlicher Bürgermeister einer amtsangehörigen Gemeinde fallen nicht unter § 18 Abs. 1 Nr. […]
WeiterlesenUmsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch zwischen Entwicklung von Reisetrends und Förderbeitrag
Betreibt eine Einzelperson die Entwicklung von Reisetrends und erhält sie dafür von einer privatrechtlich organisierten Gesellschaft einen freiwilligen monatlichen Förderbeitrag, so kann zwischen der Entwicklung (Organisation von Reisen nebst Berichterstattung) und dem „Förderbeitrag“ ein der Umsatzsteuer unterliegender Leistungsaustausch liegen. So das FG Schleswig-Holstein (Az. 4 K 27/13). Quelle: Umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch zwischen Entwicklung von Reisetrends und […]
WeiterlesenSteuerbarer Leistungsaustausch bei der Haftungsübernahme/Geschäftsführung einer Komplementär-GmbH und einer Zahlung der GmbH & Co. KG
Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass bei der Haftungsübernahme/Geschäftsführung einer Komplementär-GmbH und einer Zahlung der GmbH & Co. KG ein steuerbarer Leistungsaustausch auch dann vorliegen kann, wenn die GmbH für ihre Leistung eine kombinierte Vergütung aus einem Festbestandteil und einem ergebnisabhängigen Teil erhält (Abgrenzung zum nicht steuerbaren Gesellschafterbeitrag) (Az. 4 K 108/13). Quelle: Steuerbarer Leistungsaustausch […]
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