In der Folge der Überarbeitung des Anwendungsbereichs der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers von Bauleistungen durch das Steueränderungsgesetz 2015 hat das BMF den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert und Anwendungsregelungen erlassen (Az. III C 3 – S-7279 / 16 / 10001). Quelle: Änderungen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) durch das Steueränderungsgesetz 2015
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DStV zum neu veröffentlichten Vollmachtsformular des BMF
Am 01.08.2016 veröffentlichte das BMF eine Neufassung des amtlichen Muster-Vollmachtsformulars im Besteuerungsverfahren nebst Beiblatt und Erläuterungen zur Verwendung. Der DStV hat dazu Stellung genommen. Quelle: DStV zum neu veröffentlichten Vollmachtsformular des BMF
WeiterlesenBFH: Nichtanschaffung ist kein Tatbestandsmerkmal für die Auflösung der Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 4 Satz 2 EStG a. F.
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Pflichtverletzung des Steuerpflichtigen, eine richtige und vollständige sowie deutliche und klare Steuererklärung abzugeben, bei der im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO gebotenen Abwägung einen möglichen Ermittlungsfehler des Finanzamts überwiegt (Az. VIII R 58/13). Quelle: BFH: Nichtanschaffung ist kein Tatbestandsmerkmal für die Auflösung der Ansparabschreibung […]
WeiterlesenBFH zum Investitionsabzugsbetrag – nachträgliche Glättung von BP-Mehrergebnissen – Wahrung des sog. Finanzierungszusammenhangs
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die bisherige BFH-Rechtsprechung zum fehlenden Finanzierungszusammenhang in Fällen der nachträglichen Glättung des nach einer Betriebsprüfung erhöhten Gewinns auch im Rahmen des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG n. F. zu beachten ist (Az. I R 31/15). Quelle: BFH zum Investitionsabzugsbetrag – nachträgliche Glättung von BP-Mehrergebnissen – Wahrung des sog. Finanzierungszusammenhangs
WeiterlesenBFH: Kompensation des Mehrergebnisses einer Außenprüfung durch Investitionsabzugsbetrag
Ein Investitionsabzugsbetrag darf nicht allein deshalb versagt werden, weil der Antrag erst nach einer Außenprüfung gestellt wird. Die Steuervergünstigung kann zur Kompensation eines Steuermehrergebnisses der Außenprüfung eingesetzt werden. So der BFH (Az. IV R 9/14). Quelle: BFH: Kompensation des Mehrergebnisses einer Außenprüfung durch Investitionsabzugsbetrag
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