Eine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung unter Ehegatten liegt auch dann vor, wenn ein Ehegatte den Vermögensstand seines Einzelkontos oder Einzeldepots auf den anderen Ehegatten überträgt. Beruft sich der beschenkte Ehegatte darauf, dass ihm schon vor der Übertragung der Vermögensstand zur Hälfte zuzurechnen war und er deshalb insoweit nicht bereichert sei, trägt er zudem lt. BFH hierfür die […]
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BFH zu steuerfreien Leistungen eines Erziehungsbeistands
Laut BFH kann sich ein selbständiger Erziehungsbeistand für die Steuerfreiheit der von ihm erbrachten Betreuungsleistungen auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL auch dann berufen, wenn die Kosten für diese Leistungen über eine Personengesellschaft abgerechnet und damit (nur) mittelbar von einem öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe getragen werden. (Az. V R 46/15). Quelle: […]
WeiterlesenBFH zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung unter einer Auflage
Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei einer Grundstücksschenkung unter Auflage der Wert der Auflage nach § 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG auch dann der Grunderwerbsteuer unterliegt, wenn die Auflage bei der Schenkungsteuer wegen einer Steuerbefreiung nicht abgezogen werden kann (Az. II R 57/14). Quelle: BFH zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung unter einer […]
WeiterlesenBFH zu § 50d Abs. 8 EStG 2002 (i. d. F. des StÄndG 2003) und zeitlich nachfolgendes DBA
Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 50d Abs. 8 EStG wegen des Grundsatzes der Völkerrechtsfreundlichkeit des GG und der lex-posterior-Regel durch ein später erlassenes DBA verdrängt wird (Az. I R 64/13). Quelle: BFH zu § 50d Abs. 8 EStG 2002 (i. d. F. des StÄndG 2003) und zeitlich nachfolgendes DBA
WeiterlesenBFH zum Gehaltsverzicht als im Wege einer verdeckten Einlage zugeflossener Arbeitslohn
Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei einem Gehaltsverzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers eine verdeckte Einlage und damit der Zufluss des Gehalts bei diesem von einer gewinnmindernden Buchung in der Bilanz der Gesellschaft abhängig ist (Az. VI R 6/13). Quelle: BFH zum Gehaltsverzicht als im Wege einer verdeckten Einlage zugeflossener Arbeitslohn
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