FG Köln setzt Wirkung eines Haftbefehls zur Erzwingung einer Vermögensauskunft aus

Das Finanzgericht kann auch dann noch vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Antrag des Finanzamtes auf Anordnung von Erzwingungshaft gewähren, wenn das Amtsgericht bereits einen Haftbefehl erlassen hat. Dies entschied das FG Köln (Az. 3 V 593/16). Quelle: FG Köln setzt Wirkung eines Haftbefehls zur Erzwingung einer Vermögensauskunft aus

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VIII R 27/14, Urteil vom 09.08.2016

Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer – Bindungswirkung des Verlustfeststellungsbescheids als Grundlagenbescheid – Verpflichtungsklage: Anwendung des § 68 FGO, keine Anwendung des § 100 Abs. 2 FGO Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: VIII R 27/14, Urteil vom 09.08.2016

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