Im Einvernehmen mit dem BMWi hat das BMF festgelegt, dass das Verfahren der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung erstmals für vermögenswirksame Leistungen anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2016 angelegt werden (Az. IV C 5 – S-2439 / 16 / 10001). Quelle: Erstmalige Anwendung des Verfahrens der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung
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Alles zu seiner Zeit: Steuererklärung 2012 noch bis zum 02.01.2017 einreichen
Frei nach dem Motto „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“, wird auch die unliebsame Steuererklärung allzu oft auf die lange Bank geschoben. In diesem Zusammenhang weist der DStV darauf hin, dass die Erklärung für das Jahr 2012 dem Finanzamt bis zum 02.01.2017 vorliegen muss. Quelle: Alles zu seiner Zeit: Steuererklärung 2012 noch bis zum 02.01.2017 einreichen
WeiterlesenKassengesetz verabschiedet – Steuerpflichtige erhalten mehr Rechtssicherheit
Die BStBK begrüßt, dass der Gesetzgeber am 16. Dezember bei der Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassengesetz) Steuerpflichtigen und ihren Beratern mehr Rechtssicherheit eingeräumt hat. Neben dem Verzicht auf die Einführung einer allgemeinen Kassenpflicht und der Härtefallregelung begrüßt die BStBK die Ausnahmen bei der Belegausgabe- und Einzelfallaufzeichnungspflicht. Damit wurde einigen […]
WeiterlesenEinkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen; Besteuerung der von der Europäischen Organisation für die Nutzung meteorologischer Satelliten (EUMETSAT) gezahlten Pensionen
Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BFH zur Besteuerung der Pensionszahlungen der Koordinierten Organisationen (z. B. BFH vom 22. Juli 2015, X B 172/14, BFH/NV 2015, 1390-1392, mit weiteren Verweisen) und der Vergleichbarkeit der Rentensysteme mit denen der Europäischen Organisation für die Nutzung meteorologischer Satelliten (EUMETSAT) wird im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder […]
Weiterlesen"Weihnachtsfrieden" für Steuerzahler in Rheinland-Pfalz
Das Finanzministerium Rheinland-Pfalz teilt mit, dass die Finanzämter des Landes auch 2016 den „Weihnachtsfrieden“ wahren. Vom 23.12.2016 bis zum 01.01.2017 werde von Maßnahmen abgesehen, die die Steuerpflichtigen belasten könnten. Quelle: "Weihnachtsfrieden" für Steuerzahler in Rheinland-Pfalz
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